Bleichen / Bleaching

von Zähnen, Zahnaufhellung, engl.: bleaching, whitening; inzwischen anerkannte Methode zur Aufhellung der Zahnfarbe; zu den «kosmetischen Verrichtungen» gehörend und deshalb von keinen Krankenkassen-Versicherungsträgern (gesetzlich und privat) übernommene/erstattete Leistung.

Die natürliche Zahnfarbe erfährt im Laufe des Lebens durch innere und besonders äußere Einflüsse z.T. erhebliche Veränderungen (Zahnfarbe), welche durch bestimmte chemische Reaktionen wieder rückgängig gemacht werden können, wobei der eigentliche Wirkungsmechanismus bis heute noch nicht in allen Einzelheiten geklärt ist. Man nimmt an, dass Wasserstoffperoxid aufgrund seines niedrigen Molekulargewichts in der Lage ist, durch Schmelz und Dentin zu penetrieren und freie Radikale zu produzieren, welche wiederum Chromophore (Verfärbungen) durch Oxidation in farblose Moleküle umwandeln.

Gelblich-bräunliche Altersverfärbungen reagieren gut auf eine Bleichanwendung; bläulichlich-schwärzliche Verfärbungen sind oft sehr hartnäckig; Zähne älterer Patienten und Zähne mit einem geringeren Gelbanteil sprechen generell schlechter auf Aufhellungstherapien an, als Zähne jüngerer Patienten mit einem hohen Gelbanteil. Tetrazyclinflecken können gemildert, nicht aber vollständig beseitigt werden.

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