In ganz Deutschland gibt es nur 170 anerkannte Spezialisten für Parodontologie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGP). Im Unterschied zum Tätigkeitsschwerpunkt Parodontologie, der eine erhöhte Behandlungstätigkeit eines Zahnarztes auf dem Gebiet der Parodontologie ausweist, benötigt man als Spezialist eine parodontologische Weiterbildung in einer von der DGP anerkannten Ausbildungsstätte. Weitere Voraussetzungen sind ausführliche Dokumentationen von Patientenfällen und eine Zusammenstellung der durchgeführten Behandlungen. Ferner sind 2 Fach-Publikationen auf dem Gebiet der Parodontologie erforderlich. Hat man diese Kriterien erfüllt, folgt abschließend ein Kolloquium vor einem vom Vorstand der DGP berufenen Ausschuss. Der Spezialist für Parodontologie (DGP) wird für 6 Jahre verliehen und muss anschließend wieder neu erworben (s.o.) werden.
Dr. Jobst Eggerath MDS hat seine Qualifizierung als Spezialist für Parodontologie in einer dreijährigen Vollzeitausbildung an der Zahnklinik der Universität von Otago erworben. Während dieser Zeit hat er neben der praktischen Arbeit am Patienten auf dem Gebiet der Implantologie geforscht und veröffentlicht.

